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Barrierefreie Webseiten erstellen

 

Zu den aktivsten Internetnutzern zählen Menschen mit Sehbehinderungen und der Anteil der Surfer mit körperlichen Einschränkungen steigt immer mehr an. Ermöglicht wird dies u. a. durch spezielle Bildschirm-Ausleseprogramme, die Texte in Sprache umwandeln und Tastaturen die über „Braillezeilen“ verfügen, aber bereits kleine Fehler bei der Webseitenerstellung führen dazu, dass diese Hilfsmittel von Blinden nicht mehr genutzt werden können.

 

 

Internet für alle - Barrierefreies Internet durch fachgerechte Webseitenerstellung

 

Barrierefreies Internet durch fachgerechte Webseitenerstellung

 

Das Thema „Barrierefreies Internet“ (Web-Accessibility), betrifft nicht nur blinde Internetnutzer. Eine barrierefreie Webseite ist auch hilfreich für Menschen die Probleme mit der deutschen Sprache haben und für Senioren. Beim Surfen durch das Netz treffen Menschen mit körperlichen Einschränkungen auf die verschiedensten Barrieren. Deshalb muss man sich mit den Anforderungen aller Seitenbesucher auseinandersetzen.

 

 

Was ist barrierefreies Internet?

 

„Barrierefreiheit im Internet“ bedeutet, Websites so zu gestalten, dass sie jeder lesen und nutzen kann.  Es ist ein Konzept, das darauf abzielt, das Web für alle Menschen zugänglich zu machen, unabhängig von ihren körperlichen, geistigen oder technischen Einschränkungen. Barrierefreies Internet bedeutet, Webseiten so zu gestalten, dass sie für alle Nutzerinnen und Nutzer verständlich, bedienbar und nutzbar sind. Barrierefreie Webseiten können optimal von einer Sprachsoftware vorgelesen werden und sind auch ohne Maus bedienbar.

 

Der Begriff „Barrierefreies Internet“ ist immer noch vielen fremd, obwohl die "Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung" (BITV) in Deutschland bereits 2002 in Kraft getreten ist.
Durch die BITV wird geregelt, dass alle Behörden und öffentliche Einrichtungen, die durch den Bund gefördert werden, ihre Webseiten barrierefrei gestalten müssen.

 

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

 

Seit dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) Anbieter digitaler Produkte und Dienstleistungen, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten. Ziel ist es, Menschen mit Einschränkungen uneingeschränkten Zugang zu Online-Handel, Software, Hardware, öffentlichem Personenverkehr und Finanzdienstleistungen zu ermöglichen.

 

Spätestens durch das BFSG ist barrierefreies Internet nicht mehr nur ein soziales Gebot, sondern auch ein wirtschaftlicher und rechtlicher Faktor. Durch barrierefreies Internet können mehr Menschen am gesellschaftlichen Leben teilhaben, ihre Potenziale entfalten und ihre Bedürfnisse erfüllen. Außerdem können Webseitenbetreiber mehr Kunden erreichen, ihre Reputation verbessern und rechtliche Konsequenzen vermeiden.

 

Geltungsbereich für Produkte
Das Gesetz greift für alle Produkte, die nach dem 28. 06. 2025 in den Verkehr gebracht werden:

  • Hardwaresysteme einschließlich Betriebssysteme
  • Selbstbedienungsterminals: 
  • Zahlungsterminals
  • Geldautomaten
  • Fahrausweis- und Check-in-Automaten
  • Informations- und Service-Terminals
  • Consumer-Geräte mit interaktivem Leistungsumfang für Telekommunikation oder audiovisuelle Mediendienste
  • E-Book-Lesegeräte

Geltungsbereich für Dienstleistungen
Folgende Dienste für Verbraucherinnen und Verbraucher müssen seit dem 28. 06. 2025 barrierefrei sein:

  • E-Commerce-Websites sowie Online-Vertragsportale (Shops, Buchungsportale, Marktplätze)
  • Finanzdienstleistungen (Online-Banking, Versicherungsportale, Kreditplattformen)
  • Reise- und Mobilitätsservices (Reisebuchungsseiten, Ticketshops)
  • Telekommunikationsanbieter (Portale für Internet- und Mobilfunkverträge)
  •  Medienanbieter (Streaming-Dienste, Nachrichtenseiten, Apps)
  • Öffentliche Stellen (Websites von Behörden)
  • Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung (> 50 %) oder öffentlichen Fördermitteln

Ausnahmen
Barrierefreiheitsanforderungen gelten nicht für:

  • Kleine Unternehmen mit < 10 Mitarbeitenden und < 2 Mio. € Jahresumsatz
  • Angebote, bei denen Umsetzungen eine grundlegende Produktänderung oder eine unzumutbare Belastung darstellen
  • Reine B2B-Geschäfte
  • Websites, die ausschließlich Informationen über Dienstleistungen und Produkte anbieten, ohne Möglichkeiten für ein Online-Kaufgeschäft.

Zusätzliche Anforderungen für Webinhalte und Apps
Neben barrierefreien Inhalten müssen Sie auf Ihrer Website oder in mobilen Anwendungen eine Barrierefreiheitserklärung bereitstellen. Diese soll:

  • den aktuellen Stand der Barrierefreiheit dokumentieren
  • erläutern, welche Maßnahmen umgesetzt wurden
  • einen Feedbackmechanismus anbieten

 

Weiterführenden Informationen zum BFSG erhalten Sie unter
https://www.barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de/Webs/PB/DE/gesetze-und-richtlinien/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz-node.html

 

Einen detaillierten und umfangreichen seitenspezifischen Test auf Barrierefreiheit bietet das WAVE Web Accessibility Evaluation Tool: https://wave.webaim.org/

 

Und eine Liste mit diversen Testtools auf Barrierefreiheit gibt es unter
https://www.w3.org/WAI/test-evaluate/tools/list/

 

Mit dieser Orientierung zum BFSG gestalten Sie Ihre digitalen Angebote nutzerfreundlich und konform.

 

 

 

Wie kann man Barrieren abbauen?

 

  • Setzen Sie für alle Bilder und Videos Alternativtexte.
  • Sorgen Sie für gute Kontraste und Farbkombinationen.
  • Präsentieren Sie wichtige Informationen nicht nur in Grafiken, Multimedia-Präsentationen, oder Animationen.
  • Sie müssen erklärende Texthinterlegungen haben, oder eine Audio-Beschreibung besitzen.
  • Vermeiden Sie blinkende oder flackernde Elemente.
  • Ihre Website muss gut strukturiert sein.
  • Achten Sie auf ein korrektes HTML.
  • Die Navigation auf der Website und Kontaktformulare müssen für eine Tastatur- und Sprachsteuerung optimiert sein, nicht nur für die Nutzung der Maus.

Mit Lighthouse können Sie Ihre Website im Chrome Browser jederzeit auf Barrierefreiheit testen.

 

  Eine Website barrierefrei zu gestalten, sollte Bestandteil von jeder Webseitenerstellung sein.

 

 

Was bringt es Ihnen, wenn Ihre Internetseite barrierefrei ist?

 

Eine barrierefreie Webseite ermöglicht eine größere Reichweite und Zielgruppe, da sie niemanden aufgrund von Behinderungen oder anderen Faktoren ausschließt. Das steigert die Besucherzahlen der Seite.

 

  • Barrierefreie Webseiten laden sich schnell, sind suchmaschinenfreundlich und können von allen Menschen optimal bedient werden.
  • Aufgrund der Tatsache, dass der Anteil der Senioren und Menschen mit Sehbehinderungen unter den Internetnutzern immer größer wird, sprechen Sie mit einer barrierefreien Website eine breitere Masse der kaufkräftigen Kunden an.
  • Barrierefreie Seiten sind in allen Browsern zugänglich, somit erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Internetseite.
  • Ihr Unternehmen erhält einen Image- und Reputationsgewinn, da Sie mit einer barrierefreien Firmenpräsenz soziales Engagement zeigen.
  • Eine barrierefreie Internetseite entspricht auch den gesetzlichen Anforderungen und Richtlinien, die in vielen Ländern und Regionen gelten, und vermeidet so mögliche rechtliche Konsequenzen oder Sanktionen.
  • Ein weiterer Aspekt ist, dass auch Google großen Wert auf barrierefreie Webseiten legt und diese in den Ergebnislisten bevorzugt schaltet!

 

  Erfolgreiche Webpräsenzen sind benutzerfreundlich und suchmaschinentauglich - eben „barrierefrei“!

 

 

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