Barrierefreie Webseiten erstellen

 

 

Warum ist Barrierefreiheit auch im Web wichtig?

 

Menschen mit Sehbehinderungen gehören zu den aktivsten Internetnutzern und Ihr Anteil wächst stetig. Hilfsmittel wie Bildschirm-Ausleseprogramme oder Braille-Tastaturen machen dies möglich. Doch schon kleine Fehler bei der Webseitenerstellung können verhindern, dass diese Technologien funktionieren.

 

 

Internet für alle?

 

Barrierefreies Internet durch fachgerechte Webseitenerstellung

 

Das Thema „Barrierefreies Internet“ (Web-Accessibility), betrifft nicht nur blinde Menschen. Auch Senioren oder Personen mit Sprachschwierigkeiten profitieren von klar strukturierten und barrierefreien Websites. Ziel ist es, allen Nutzerinnen und Nutzern den Zugang zu Informationen zu erleichtern.

 

 

Was bedeutet barrierefreies Internet?

 

„Barrierefreiheit im Internet“ heißt: Websites so gestalten, dass sie verständlich, bedienbar und nutzbar sind – unabhängig von Einschränkungen.

 

Wichtige Merkmale:

  • Texte können von Sprachsoftware vorgelesen werden
  • Bedienung ist auch ohne Maus möglich
  • klare Struktur und gute Kontraste

 

Rechtliche Grundlagen

 

Der Begriff „Barrierefreies Internet“ ist immer noch vielen fremd, obwohl die "Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung" (BITV) in Deutschland bereits 2002 in Kraft getreten ist.
Durch die BITV wird geregelt, dass alle Behörden und öffentliche Einrichtungen, die durch den Bund gefördert werden, ihre Websites barrierefrei gestalten müssen.

 

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

 

Seit dem 28. Juni 2025 sind Anbieter digitaler Produkte und Dienstleistungen dazu verpflichtet, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten. Ziel ist es, Menschen mit Einschränkungen uneingeschränkten Zugang zu Online-Handel, Software, Hardware, öffentlichem Personenverkehr und Finanzdienstleistungen zu ermöglichen.

 

Spätestens durch das BFSG ist barrierefreies Internet nicht mehr nur ein soziales Gebot, sondern auch ein wirtschaftlicher und rechtlicher Faktor. Durch barrierefreies Internet können mehr Menschen am gesellschaftlichen Leben teilhaben, ihre Potenziale entfalten und ihre Bedürfnisse erfüllen. Außerdem können Webseitenbetreiber mehr Kunden erreichen, ihre Reputation verbessern und rechtliche Konsequenzen vermeiden.

 

Geltungsbereich für Produkte
Das Gesetz greift für alle Produkte, die nach dem 28. 06. 2025 in den Verkehr gebracht werden:

  • Hardwaresysteme einschließlich Betriebssysteme
  • Selbstbedienungsterminals: 
  • Zahlungsterminals
  • Geldautomaten
  • Fahrausweis- und Check-in-Automaten
  • Informations- und Service-Terminals
  • Consumer-Geräte mit interaktivem Leistungsumfang für Telekommunikation oder audiovisuelle Mediendienste
  • E-Book-Lesegeräte

Geltungsbereich für Dienstleistungen
Folgende Dienste für Verbraucherinnen und Verbraucher müssen seit dem 28. 06. 2025 barrierefrei sein:

  • E-Commerce-Websites sowie Online-Vertragsportale (Shops, Buchungsportale, Marktplätze)
  • Finanzdienstleistungen (Online-Banking, Versicherungsportale, Kreditplattformen)
  • Reise- und Mobilitätsservices (Reisebuchungsseiten, Ticketshops)
  • Telekommunikationsanbieter (Portale für Internet- und Mobilfunkverträge)
  •  Medienanbieter (Streaming-Dienste, Nachrichtenseiten, Apps)
  • Öffentliche Stellen (Websites von Behörden)
  • Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung (> 50 %) oder öffentlichen Fördermitteln

Ausnahmen
Barrierefreiheitsanforderungen gelten nicht für:

  • Kleine Unternehmen mit < 10 Mitarbeitenden und < 2 Mio. € Jahresumsatz
  • Angebote, bei denen Umsetzungen eine grundlegende Produktänderung oder eine unzumutbare Belastung darstellen
  • Reine B2B-Geschäfte
  • Websites, die ausschließlich Informationen über Dienstleistungen und Produkte anbieten, ohne Möglichkeiten für ein Online-Kaufgeschäft.

Zusätzliche Anforderungen für Webinhalte und Apps
Neben barrierefreien Inhalten müssen Sie auf Ihrer Website oder in mobilen Anwendungen eine Barrierefreiheitserklärung bereitstellen. Diese soll:

  • den aktuellen Stand der Barrierefreiheit dokumentieren
  • erläutern, welche Maßnahmen umgesetzt wurden
  • einen Feedbackmechanismus anbieten

 

Weiterführenden Informationen zum BFSG erhalten Sie unter
https://www.barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de/Webs/PB/DE/gesetze-und-richtlinien/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz-node.html

 

Einen detaillierten und umfangreichen seitenspezifischen Test auf Barrierefreiheit bietet das WAVE Web Accessibility Evaluation Tool: https://wave.webaim.org/

 

Und eine Liste mit diversen Testtools auf Barrierefreiheit gibt es unter
https://www.w3.org/WAI/test-evaluate/tools/list/

 

Mit dieser Orientierung zum BFSG gestalten Sie Ihre digitalen Angebote nutzerfreundlich und konform.

 

 

 

Wie kann man Barrieren abbauen?

 

  • Setzen Sie für alle Bilder und Videos Alternativtexte.
  • Sorgen Sie für gute Kontraste und Farbkombinationen.
  • Präsentieren Sie wichtige Informationen nicht nur in Grafiken, Multimedia-Präsentationen, oder Animationen.
  • Sie müssen erklärende Texthinterlegungen haben, oder eine Audio-Beschreibung besitzen.
  • Vermeiden Sie blinkende oder flackernde Elemente.
  • Ihre Website muss gut strukturiert sein.
  • Achten Sie auf ein sauberes HTML.
  • Die Navigation auf der Website und Kontaktformulare müssen auch für eine Tastatur- und Sprachsteuerung optimiert sein (nicht nur für die Nutzung der Maus).

Mit Lighthouse können Sie Ihre Website im Chrome Browser jederzeit auf Barrierefreiheit testen.

 

 

  Eine Website barrierefrei zu gestalten, muss Bestandteil einer jeden Webseitenerstellung und Optimierung sein! 

 

 

Welchen Nutzen hat eine barrierefreie Website für Sie?

 

Eine barrierefreie Website ermöglicht eine größere Reichweite und Zielgruppe, da sie niemanden aufgrund von Behinderungen oder anderen Faktoren ausschließt. Das steigert die Besucherzahlen der Seite.

 

  • größere Reichweite und Zielgruppe
  • bessere Nutzerfreundlichkeit und Suchmaschinenfreundlichkeit
  • mehr kaufkräftige Kunden, insbesondere Senioren und Menschen mit Einschränkungen
  • Image- und Reputationsgewinn durch soziales Engagement
  • Erfüllung gesetzlicher Anforderungen und Vermeidung von Sanktionen
  • bessere Platzierungen bei Google

  Barrierefreie Websites sind benutzerfreundlich, suchmaschinentauglich und rechtlich abgesichert.
Sie schaffen Zugang für alle und stärken gleichzeitig die Sichtbarkeit Ihres Unternehmens.

 

 

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